Die erbrachten Leistungen setzen sich pro Behandlung aus Dauer und Materialaufwand zusammen. Die individuell und angepasste Leistungserbringung wird pro angefangenen 5 Minuten-Schritten abgerechnet.
Leistungsabrechnung nach Tarif 590
Erbrachte Leistungen werden auf der Basis des Tarif 590 abgerechnet.
AYU bietet im Rahmen der Ayurveda-Medizin, der Einzigartigkeit jedes Einzelnen und der damit verbundenen Thematiken, Anforderungen, Begebenheiten keine standardisierte Leistungserbringung an. Therapiestrategie wie -konzept bilden den Ausgangspunkt für individuelle und angepasste Leistungserbringung bezogen auf Dauer und Materialaufwand jeder Behandlung.
Deine Vorteile in jeder Behandlungen sind
Alle von AYU erbrachten Leistungen werden unmittelbar im Anschluss an die Behandlung abgerechnet. Die Zahlung gestaltet sich unkompliziert. Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung EC, Kreditkarte, Google/Apple Pay oder Twint. Aus Gründen der finanziellen Transparenz, akzeptiert AYU keine Barzahlungen.
Rechnungs- sowie Rückfoderungbelege werden auf dem Klientenprotal hinterlegt.
Seit dem 1. September 2023 ist das neu Datenschutzgesetz (DSG) vom 25. September 2020 in Kraft. Dieses beschreibt unteranderem die Regeln und Verfahren, die dazu beitragen, die Privatsphäre und Sicherheit von personenbezogenen Daten zu schützen. Es umfasst die Verarbeitung, Speicherung und Übertragung von Daten.
AYU trägt mit dem Klientenprotal Rechnung an das neue Datenschutzgesetz (DSG).
Zustätzlich
Anwendungen, Behandlungen, Massnahmen und Empfehlungen im Rahmen der Ayurveda Medizin sind kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlungen durch Ärzte und Psychiater.
Von Ärzten und Psychiater verschriebene Medikamente und Massnahmen unterliegen in deren Zuständigkeitsbereich und werden während der Behandlung durch Ayurveda Medizin beibehalten.
Die erbrachten Leistungen werden von den meisten Zusatzversicherungen teilweise erstattet. Bitte klären Sie im Voraus mit Ihrem Versicherer, in welchem Umfang eine Rückerstattung erfolgt. Die Entscheidung über Vergütungen liegt im Ermessen jedes Versicherers und kann jederzeit geändert werden. Detaillierte Informationen zur Vergütungspraxis erhalten Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.